Katastervermessung
Grenzwiederherstellung
Amtliche Wiederherstellung von bestehenden bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkten
Anwendung: z. B. Grenzsteine oder Grenzmarken sind nicht auffindbar oder wurden bei Erdarbeiten entfernt
Grenzfeststellung
Erstmalige amtliche Feststellung von bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkten
(Ob eine Grenze erstmalig festzustellen ist, muss im Einzelfall geprüft werden)
Anwendung: z. B. Klärung von Grenzverläufen im Wald (Urkataster)
Amtliche Gebäudeeinmessung
Vermessung des neuen Gebäudes oder Anbaus nach Fertigstellung des Rohbaus
Hinweis: Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus, einen Antrag auf Gebäudeeinmessung bei einer öffentlichen Vermessungsstelle in Rheinland-Pfalz wie zum Beispiel in unserem Büro zu stellen (vgl. § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 LGVerm).
Teilungsvermessung (Zerlegung)
Übertragung von bestehenden und neuen Flurstücksgrenzen samt Grenzpunkten in die Örtlichkeit. Hierbei werden neben den neuen Flurstücksgrenzen auch in einem gewissem Umfang die bestehenden Flurstücksgrenzen geprüft.
Anwendung: z. B. Bildung von Bauplätzen aus landwirtschaftlichen Flächen, Aufteilung von Grundbesitz zur Erbauseinandersetzung oder Schenkung
Sonderung
Sonderung (Teilung) des Flurstücks auf der Grundlage festgestellter Flurstücksgrenzen ohne eine Übertragung in die Örtlichkeit durch Grenzmarken (Ob eine Sonderung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden)
Anwendung: z. B. Bildung von Bauplätzen
Vereinigung
Vereinigung von Flurstücken im amtlichen Liegenschaftskataster
Anwendung: z. B. Vereinfachung und Zusammenlegung der eigenen Flurstücke, teilweise Voraussetzung zur Genehmigung von Neubauten wenn diese auf mehreren Flurstücken gebaut werden sollen
Straßenschlussvermessung
Hoheitlich-vermessungstechnische Unterstützung bei Baumaßnahmen von langgestreckten Anlagen wie Straßen und Wegen
Baulandumlegung und Flurbereinigung
Hoheitlich-vermessungstechnische Unterstützung von freiwilligen und gesetzlichen Baulandumlegungen sowie Flurbereinigungen
Was kostet eine (Kataster) Vermessung?
Die Abrechnung von hoheitlichen Katastervermessungen erfolgt in Rheinland-Pfalz einheitlich und unabhängig von der Vermessungsstelle nach der „Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse“. Hierbei setzen sich die Gebühren aus vielen individuellen Bausteinen zusammen, wodurch eine pauschale Angabe schwierig ist.
Gerne erstellen wir Ihnen für Ihr Anliegen eine kostenlose Kostenschätzung der Gebühren.